Ein Bauwerk steht oftmals Jahrhunderte, eine Beziehung hingegen hält nicht immer ein Leben lang. Daher stellen sich viele Paare bei einer Trennung oder Scheidung die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert. Oftmals gibt es unterschiedliche Meinungen oder Streit um die Verwendung oder Bewertung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Bleibt einer der beiden Partner dort wohnen und zahlt den anderen aus? Oder wird das Haus oder die Wohnung vermietet oder verkauft?
Nach dem Gesetz gilt der Güterstand einer Ehe zunächst einmal als Zugewinngemeinschaft. Sofern es keinen Ehevertrag gibt, geht es am Ende einer Ehe um die gerechte Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Die korrekte Berechnung des Zugewinns und der Ausgleichsforderung ist regelmäßig eine Herausforderung für alle Beteiligten. Dabei ist als Stichtag des Anfangsvermögens der Tag der Eheschließung und für das Endvermögen der Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird, maßgebend.
Anspruch auf eine Wertermittlung
Beide Ehepartner schulden einander Auskunft über ihr jeweiliges Vermögen. Damit verbunden ist auch das Recht beider auf die Wertermittlung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zu den jeweiligen Stichtagen. Hierzu gehört auch das Recht auf eine Immobilienbewertung.
Sollte eine außergerichtliche Einigung denkbar sein, ist ein Privatgutachten eines unparteiischen Sachverständigen eine gute und zielführende Variante. In solch einem Fall kann seriös und schnell der Marktwert zu gewünschten Stichtagen ermittelt werden. Oftmals reicht hier schon ein preisgünstiges Kurzgutachten aus. Es lohnt sich auf jeden Fall eine Einigung anzustreben. Eine neutrale Immobilienbewertung im Scheidungsfall verhindert oftmals, dass sich die Ehepartner um eine falsche Summe streiten und dadurch unnötig Zeit verlieren oder Nerven strapazieren.
Wir, das Sachverständigenbüro Kaiser Immobilienbewertung und Beratung, erstellen regelmäßig Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung. Unser Kerngebiet ist die Region Ruhrgebiet – Münsterland – Ostwestfalen und das südliche Niedersachsen. Darüber hinaus agieren wir auftragsbezogen auch bundesweit und sind regelmäßig für Wertermittlungen auf der Insel Sylt.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, so stehen wir Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir beraten Sie gerne!