Verkehrswertgutachten

Anerkannt bei Gerichten und Behörden: Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB

Das Verkehrswertgutachten, häufig auch als „gerichtsfestes Gutachten“ bezeichnet, ist die umfangreichste Variante aller Wertgutachten. Es eignet sich für alle Immobilienarten, also auch für Spezialimmobilien, Erbbaurechte, Wohnungs- und Teileigentum sowie Rechte und Belastungen an Grundstücken oder Bewertungssonderfälle.

Der Verkehrswert (Marktwert) nach §194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Grundlage der Wertermittlung ist die ImmoWertV.

Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen, Ehescheidungen, Betreuungsangelegenheiten, Erbschaftsfällen, Schenkungen oder Zwangsversteigerungen sowie bei steuerlichen Anlässen ist das Verkehrswertgutachten in der Regel die einzige Form der Wertermittlung, welche von Gerichten und Behörden anerkannt wird.

Rechtlich auf der sicheren Seite. Folgende Tätigkeiten und Bestandteile prägen ein Verkehrswertgutachten:

Der Gutachtenumfang kann in Abhängigkeit der Charakteristika des Bewertungsobjektes stark variieren. In der Regel verfügt ein Verkehrswertgutachten über rd. 50 bis 60 Seiten. Das Honorar beginnt bei einem Preis von 1.795 € inkl. MwSt, in Abhängigkeit von Standort, Objektart, Immobilienwert und Aufwand.

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