Einer Umfrage zufolge ist vielen Marktteilnehmern in Deutschland die Öffentliche Bestellung weiterhin besser bekannt als die europäische Zertifizierung. Dies erstaunt, da bereits seit 2009 die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen in diversen Deutschen Gesetzen verankert wurden und in Deutschland eine Gleichstellung von entsprechend zertifizierten Sachverständigen und öffentlich bestellten Sachverständigen gilt. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ gibt es heutzutage nur noch in Österreich und Deutschland. In allen anderen EU-Ländern ist die europäische Zertifizierung nach ISO 17024 ausschlaggebend für die Qualifikation des Sachverständigen. Daher wurden neuere Gesetze, wie zum Beispiel das Bewertungsgesetz (BewG), die Erbschaftssteuerrichtlinie (ErbStR), das Investmentgesetz (InvG) oder das Pfandbriefgesetz (PfandBG) dahingehend geändert, dass die ausschließliche Zuständigkeit von öffentlich bestellten Sachverständigen gestrichen wurde.
Wichtig hierbei ist zu beachten, dass sich viele Sachverständige als zertifiziert bezeichnen, dies aber nicht automatisch dem höchsten Qualitätslevel, gemäß ISO 17024, entsprechen muss. Deshalb sollten Sie bei der Einschätzung und Auswahl eines Sachverständigen auf den Zusatz „nach DIN EN ISO/IEC 17024“ achten.
Was liegt einer Zertifizierung nach ISO 17024 zugrunde?
Jeder entsprechend zertifizierte Sachverständige muss gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz nachweisen. Dies geschieht meist über Ausbildungsnachweise, Zeugnisse und Arbeitsproben, die der Antragsteller der Zertifizierungsstelle vorlegen muss. Nach Erfüllung dieser Eingangsvoraussetzungen muss sich der Sachverständige einer oder mehrerer Prüfungen stellen, um auch dort sein Fachwissen nachzuweisen. Nach der Zertifizierung überwacht die Zertifizierungsstelle den Kandidaten u.a. durch regelmäßige Arbeitsproben der Gutachten und Weiterbildungsnachweise sowie eine Re-Zertifizierungsprüfung alle 3 oder 5 Jahre. Dies garantiert, dass der gemäß ISO 17024 zertifizierte Sachverständige von seinem Niveau und seinem Fachwissen höchsten Ansprüchen genügt.
Gerichte und sonstige Auftraggeber können somit mit gutem Gewissen einen nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens betrauen, denn hinter dieser geschützten Bezeichnung steht ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen.