Ihr Experte für professionelle Immobilienbewertungen
Immobilienbewertung Scheidung – Bei einer Trennung oder Scheidung stellen sich viele Paare die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert. Es gibt unterschiedliche Lösungen, wie beispielsweise den Verkauf der Immobilie, die Übertragung auf einen Ehepartner, verbunden mit der Auszahlung des anderen oder die Teilungsversteigerung. Für den Verkauf benötigt man den aktuellen Marktwert, für die Ermittlung des Zugewinnausgleichs den Wertzuwachs zwischen dem Tag des Erwerbs bzw. der Eheschließung und dem Tag der Scheidung bzw. des Scheidungsantrags. In diesem Falle ist der Immobilienwert zu zwei unterschiedlichen Wertermittlungsstichtagen zu ermitteln.
Egal ob Kurzgutachten, Verkehrswertermittlung, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Ferienimmobilie, Mehrfamilienhaus oder ein anderer Immobilientyp – wir beraten Sie gerne bei Ihrem Anliegen.
Als erfahrenes Sachverständigen-Team sind wir Ihr unparteiischer Ansprechpartner für die Immobilienbewertung. Unser Kerngebiet ist die Region Ruhrgebiet – Münsterland – Ostwestfalen.
Unser Kurzgutachten bietet Ihnen die Möglichkeit, den Immobilienwert mit wenig Aufwand schneller und kostengünstiger als bei einem Verkehrswertgutachten ermitteln zu lassen. Streben Sie eine außergerichtliche Einigung an, ist das Kurzgutachten auf jeden Fall die richtige Wahl.
Die Honorarpauschale für das rd. 15- bis 20-seitige Kurzgutachten beginnt bei einem Preis von 745 € brutto und ist individuell für Ihre Immobilie zu vereinbaren.
Unser Service im Rahmen der Immobilienbewertung umfasst folgende zwei Typen des Immobiliengutachtens:
Darüber hinaus ergänzt sich unser Leistungsangebot je nach konkretem Bewertungsanlass um weitere Spezialleistungen:
Kaiser Immobilienbewertung und Beratung
Frank Kaiser
Am Zollbrett 14
33129 Delbrück
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
Der Immobilienwert ist beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie von großer Bedeutung. Aber auch bei rechtlichen oder steuerlichen Anlässen. Themen wie Standort, Lage, Marktbedingungen, Größe oder Zustand sind ebenso entscheidend für die Wertbestimmung wie vertragliche Situationen oder Eintragungen im Grundbuch Diese müssen gründlich analysiert, ausgewertet und dann mithilfe gesetzlich vorgeschriebener Bewertungsverfahren der Wert der Immobilie ermittelt werden.
Der Arbeitsprozess einer Wertermittlung im Trennungs- / Scheidungsfall könnte wie folgt ablaufen:
5 Schritte
Beratungsgespräch
und Beauftragung
Vereinbarung des Termins
vor Ort und Einreichung der Unterlagen
Besichtigung des Objekts
innen und außen,
Fotodokumentation,
Beurteilung Bausubstanz
Auswertung der Unterlagen
und der Ergebnisse vor Ort
Bodenwert, Marktwert des Bewertungsobjekts, wertbestimmende Merkmale
Erforderliche Unterlagen für die Gutachtenerstellung
Jetzt kostenlos & unverbindliches Beratungsgespräch sichern.
Unter Anwendung zweier Wertermittlungsverfahren bestimmen wir zuverlässig und genau den Marktwert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks im Trennungs- bzw. Scheidungsfall! Durch die Einhaltung der Richtlinien gemäß § 194 BauGB garantieren wir Ihnen stets die gerichtliche und behördliche Anerkennung unserer Gutachten. Die Erstellung eines solchen Dokuments ist durch komplexe Arbeitsprozesse geprägt. Das Verkehrswertgutachten ist für alle Immobilienarten geeignet und die umfangreichste Variante aller Gutachten. In bestimmten rechtlichen oder steuerlichen Anliegen ist es auch die einzige anerkannte Form der Wertermittlung.
Auch Kurzgutachten gehören zu unserem Repertoire. Benötigen Sie Ihr Gutachten nicht für rechtliche bzw. gerichtliche Auseinandersetzungen, sondern beispielsweise für private oder familieninterne Zwecke, den Ankauf einer Immobilie oder den Verkauf, so stellt das Kurzgutachten eine gute Alternative dar. Das Kurzgutachten ist im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten eine komprimierte und auf die relevanten Faktoren beschränkte Form der Wertermittlung. Das ist nicht nur kostengünstiger – oft können auch Sie durch die Beschränkung auf das Wesentliche eine Menge Zeit und Arbeit einsparen.
Im Falle einer Scheidung begutachten wir für unsere Kunden auch verschiedene Immobilienarten:
Trennungen oder Scheidungen sind meist emotionsbeladen, mit großem Streitpotential. Gerade wenn es um die gerechte Aufteilung des gemeinsamen Besitzes und Vermögens geht. Als Immobilieneigentümer stellt sich oft die Frage, ob das gemeinsame Haus besser verkauft oder von einem der Partner weiterhin bewohnt wird. Als Gesprächsgrundlage dienen der aktuelle Immobilienwert oder der stichtagsbezogene Wert, wenn es beispielsweise um den Zugewinnausgleich oder die Auszahlung des Partners geht.
Als Sachverständigenbüro bewerten wir Ihre Immobilie neutral und unparteiisch!
Eine professionelle Immobilienbewertung im Scheidungsfall bringt den Parteien viel Klarheit und erspart Ihnen eine Menge Zeit, Geld und Nerven. Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie zum gewünschten Stichtag für Sie.
Möchten Sie uns besser kennenlernen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie sich beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kaiser Immobilienbewertung und Beratung
Am Zollbrett 14
33129 Delbrück
Jetzt kostenfreies Beratungsgespräch vereinbaren:
Immobilienbewertung Altenbeken
Immobilienbewertung Anröchte
Immobilienbewertung Augustdorf
Immobilienbewertung Bad Driburg
Immobilienbewertung Bad Lippspringe
Immobilienbewertung Bad Salzuflen
Immobilienbewertung Bad Sassendorf
Immobilienbewertung Bad Wünnenberg
Immobilienbewertung Beckum
Immobilienbewertung Bielefeld
Immobilienbewertung Borchen
Immobilienbewertung Brakel
Immobilienbewertung Büren
Immobilienbewertung Delbrück
Immobilienbewertung Detmold
Immobilienbewertung Enger
Immobilienbewertung Ennigerloh
Immobilienbewertung Erwitte
Immobilienbewertung Geseke
Immobilienbewertung Gütersloh
Immobilienbewertung Halle Westfalen
Immobilienbewertung Harsewinkel
Immobilienbewertung Herford
Immobilienbewertung Herzebrock-Clarholz
Immobilienbewertung Horn-Bad Meinberg
Immobilienbewertung Hövelhof
Immobilienbewertung Höxter
Immobilienbewertung Lage
Immobilienbewertung Langenberg
Immobilienbewertung Lemgo
Immobilienbewertung Leopoldshöhe
Immobilienbewertung Lichtenau
Immobilienbewertung Lippetal
Immobilienbewertung Lippstadt
Immobilienbewertung Marsberg
Immobilienbewertung Oelde
Immobilienbewertung Oerlinghausen
Immobilienbewertung Paderborn
Immobilienbewertung Rheda-Wiedenbrück
Immobilienbewertung Rietberg
Immobilienbewertung Salzkotten
Immobilienbewertung Scheidung
Immobilienbewertung Schlangen
Immobilienbewertung Schloß Holte-Stukenbrock
Immobilienbewertung Soest
Immobilienbewertung Steinhagen
Immobilienbewertung Steinheim
Immobilienbewertung Verl
Immobilienbewertung Versmold
Immobilienbewertung Vlotho
Immobilienbewertung Wadersloh
Immobilienbewertung Warendorf
Immobilienbewertung Werther
Immobilienbewertung Willebadessen
Immobilienverkauf Altenbeken
Immobilienverkauf Bad Driburg
Immobilienverkauf Bad Lippspringe
Immobilienverkauf Bad Wünnenberg
Immobilienverkauf Borchen
Immobilienverkauf Büren
Immobilienverkauf Delbrück
Immobilienverkauf Detmold
Immobilienverkauf Erwitte
Immobilienverkauf Geseke
Immobilienverkauf Hövelhof
Immobilienverkauf Lichtenau
Immobilienverkauf Lippetal
Immobilienverkauf Lippstadt
Immobilienverkauf Paderborn
Immobilienverkauf Salzkotten
Immobilienmakler Altenbeken
Immobilienmakler Bad Lippspringe
Immobilienmakler Bad Waldliesborn
Immobilienmakler Bad Wünnenberg
Immobilienmakler Borchen
Immobilienmakler Büren
Immobilienmakler Delbrück
Immobilienmakler Geseke
Immobilienmakler Hövelhof
Immobilienmakler Kernstadt
Immobilienmakler Lichtenau
Immobilienmakler Lippstadt
Immobilienmakler Paderborn
Immobilienmakler Salzkotten
Immobilienmakler Sande
Immobilienmakler Schloß Neuhaus
„Kennen Sie den Wert Ihrer Immobilie?“
Frank Kaiser – zertifizierter Immobiliensachverständiger
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen