Scheidung

Mehr als jede dritte Ehe in Deutschland wird aufgelöst und endet in der Scheidung. Haben die Eheleute auch Immobilieneigentum, stellt sich oftmals die Frage was aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung werden soll. Ohne Gütertrennung sieht der Gesetzgeber einen sogenannten Zugewinnausgleich für Ex-Partner vor. Dabei spielt die Wertsteigerung der Immobilie während der Zeit des Zusammenlebens eine entscheidende Rolle. Doch neben dem Wert der Immobilie und der Ausgleichszahlung geht es vordergründig oftmals um die weitere Nutzung der gemeinsamen Immobilie.

Was soll mit der Immobilie im Scheidungsfall geschehen?

Aufteilung der Immobilie in zwei getrennte Einheiten. In der Praxis selten möglich.

Vermietung der Immobilie. Beide Ehepartner fungieren zukünftig als Vermieter, was entsprechenden Abstimmungsbedarf erfordert und einen klaren Schnitt im Rahmen der Scheidung erschwert.

Ein Ehepartner bleibt in der Immobilie, übernimmt diese und zahlt den anderen aus. Eine häufig praktizierte Variante, die eine Einigung der Partner und genügend Kapital auf einer Seite voraussetzt.

Verkauf der Immobilie. Auch diese Variante setzt Einigkeit der Partner bei Scheidung voraus. Meistens wird ein Makler mit dem Verkauf beauftragt, aus dem Kaufpreis das Darlehen zurückgezahlt, eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung beglichen und der Restverkaufserlös anteilsmäßig aufgeteilt.

Teilungsversteigerung. Bei Nicht-Einigkeit kann der verkaufswillige Ehegatte unter Umständen eine sog. Teilungsversteigerung der Immobilie beim Amtsgericht beantragen. Bedacht werden sollte hierbei, dass eine Versteigerung nicht immer den Marktwert erzielt und der Erlös eventuell nicht zur Deckung der Grundschulden ausreicht bzw. keinen Mehrerlös zur anteiligen Aufteilung einbringt.

Trennungen und Scheidungen sind häufig emotionsgeladen.

Gerade deshalb ist es wichtig einen kompetenten und unparteiischen Immobilienexperten an seiner Seite zu wissen, um die richtige Entscheidung zu treffen. Eine zuverlässige, neutrale Immobilienwertermittlung ist die Grundlage aller Überlegungen.

Sollten Sie sich gerade mit den Themen Scheidung und Immobilie beschäftigen und Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne als neutraler Ansprechpartner zur Verfügung.

Ebenso wenn es um die optimale Strategie in Sachen Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück geht.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per Mail oder Telefon.