Denkmal AfA

Blick auf einem Marktplatz mit denkmlageschützten Immobilien. Denkmal AfA als Möglichkeit Steuern zu sparen.

Kennen Sie die Denkmal AfA?

Viele Gebäude in Deutschland stehen unter Denkmalschutz und die Instandhaltung und Sanierung dieser Gebäude ist oftmals aufwändig und teuer.

Ist das ein Grund beim Immobilienkauf solche Denkmalschutzimmobilien von der eigenen Liste zu streichen?

Wir denken NEIN.

Denn der Staat hat ein großes Interesse daran, dass denkmalgeschützte Immobilien auch für die Zukunft erhalten bleiben und bietet privaten Investoren attraktive Steuervorteile, die Sie in Anspruch nehmen können.

Denkmal AfA

Für das denkmalgeschützte Objekt bietet sich für Vermieter die Möglichkeit bis zu 100% der Sanierungs- und Instandhaltungskosten abzuschreiben. Möchten Sie eine Denkmalimmobilie zur Eigennutzung kaufen, besteht die Möglichkeit bis zu 90% der Sanierungs- und Instandhaltungskosten abzuschreiben.

Als Vermieter haben Sie sogar die Möglichkeit die Anschaffungskosten mit 2,0 % oder 2,5 % über 40 bzw. 50 Jahre abzuschreiben.

Wir hoffen, wir konnten Ihr Interesse an Denkmalschutzimmobilien ein bisschen wecken…

Wenn Sie einem Makler in Sachen Steuern sparen nicht trauen, dann fragen Sie Ihre Steuerberatung und lassen Sie sich individuell die Steuersparmodelle und Abschreibungsmöglichkeiten erläutern.

Interesse an einer Denkmalschutzimmobilie geweckt?

Dann hätten wir aktuell ein spannendes Objekt für Sie. Weitere Details finden Sie hier:

https://m-quadrat-immobilien.de/immobilien/haus-einfamilienhaus-in-horn-bad-meinberg-kaufen-4704/

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.

Da es bezüglich der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten immer wieder zu Änderungen kommen kann, übernehmen wir keine Haftung, dass die o.g. Angaben auch am jeweiligen Tage noch Gültigkeit haben.