Es gibt verschiedene Gründe und Anlässe für eine Immobilienbewertung. Schließlich ist eine Immobilie ein wertvoller Vermögensgegenstand, dessen Wertbestimmung zu unterschiedlichen Zwecken und Zeitpunkten im Leben eines Eigentümers relevant sein kann. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle die wichtigsten Bewertungsanlässe auflisten und beginnen hierbei bewusst mit dem Ankauf, denn gerade beim Kauf wird sehr oft auf eine Marktwertermittlung verzichtet und dem vermittelnden Makler quasi blind vertraut.
Ankauf / Kauf eines bebauten oder unbebauten Grundstücks
Neben der Überprüfung, ob der Kaufpreis auch dem Marktwert entspricht oder überteuert ist, geht es im Rahmen der Gutachtenerstellung auch um die Prüfung von Objektunterlagen durch einen Fachmann sowie die Klärung, ob eventuell Risiken vorhanden sind. Relevanz haben diese Punkte auch bei einer Finanzierung, denn spätestens dann wird das Finanzierungsinstitut die Immobilie auf „Herz und Nieren prüfen“. Beugen Sie also eventuellen Risiken vor und lassen Sie sich von einem Sachverständigen bereits im Ankaufprozess unterstützen. Oftmals reicht hierfür ein kostengünstiges Kurzgutachten aus oder eine Hauskaufberatung, wenn es verstärkt um die Gebäudesubstanz geht.
Verkauf
Zu diesem Zeitpunkt werden Sie Ihre Immobilien und die Besonderheiten bereits selbst gut kennen, doch wie reagiert der Markt auf Ihre Immobilie. Welcher Kaufpreis ist realisierbar? Auskünfte dieser Art können Ihnen sicherlich auch Makler geben. Oft ist es aber sinnvoll eine neutrale zweite Meinung zu erhalten, um kein Geld zu verschenken. Unabhängig davon ist es in vielen Fällen auch hilfreich einem Kaufinteressenten ein Gutachten vorlegen zu können, welches von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt wurde und somit den Prozess des Verkaufs deutlich erleichtert.
Trennung und Ehescheidung
Eine Trennung bzw. Scheidung tut nicht nur emotional weh, sondern hat oft auch weitreichende wirtschaftliche Folgen. Sind beispielsweise gemeinsame Immobilien vorhanden, macht es Sinn bereits im Vorfeld einer Scheidung die finanziellen Konsequenzen zu kennen, egal ob eine Auszahlung ansteht oder der Zugewinn durch Immobilienbesitz berechnet werden soll. Für die Wertermittlung reicht auf dem außergerichtlichen Einigungsweg ein Kurzgutachten aus, kommt es zu einem gerichtlichen Streit ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich.
Erbschaft und Schenkung
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, wird regelmäßig durch das Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung bzw. Schenkungssteuererklärung aufgefordert. Der seitens des Finanzamtes ermittelte Grundbesitzwert, welcher als Grundlage der steuerlichen Berechnungen dient, entspricht in vielen Fällen nicht dem Verkehrswert, weil im Grundbesitzwert individuelle Besonderheiten, wie z.B. ein Sanierungsbedarf, nicht berücksichtigt werden. In solchen Fällen hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Das zum Nachweis gewählte Mittel (Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen oder Veräußerung innerhalb eines Jahres) unterliegt dann der freien Beweiswürdigung des Finanzgerichts.
Sonstige Bewertungsanlässe
Neben den detailliert aufgeführten häufigsten Anlässen gibt es u.a. noch die Betreuung, Vormundschaft oder Pflegschaft, die Finanzierung oder Beleihung, die Zwangsversteigerung sowie die Wertermittlung im Zusammenhang mit einer Entschädigung.
Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich für weitere Informationen und Erläuterungen zur Verfügung.