Mieterdienstbarkeit – eine komplizierte Dreiecksbeziehung
Die Vertragsparteien eines gewerblichen Mietverhältnisses können vereinbaren, dass die Grundstücksnutzung durch den Mieter (als Verkaufsraum, Betriebsstätte o.ä.) dinglich abgesichert wird. Der Hauptgrund für solch eine Mieterdienstbarkeit ist, dass Gewerbemieter oftmals große Summen in die Entwicklung sowie den Ausbau angemieteter Flächen stecken und diese Investitionen vor einer Insolvenz des Vermieters schützen wollen. Eine Mieterdienstbarkeit betrifft aber […]